Dieser Kompaktkurs ist nach den Anforderungen der Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach § 125 SGB V anerkannt und berechtigt Physiotherapeut/-innen, die unter dieser Abrechnungsposition beschriebenen Leistungen durchzuführen und abzurechnen.
Die gerätegestützte Krankengymnastik ist Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre.
Die Verbesserung/Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer, funktioneller Bewegungsabläufe, der alltagsspezifischen Belastungstoleranz und der alltäglichen Fähigkeiten (ATL).
Die „Mini-Reha“ D1 Verordnung ist eine kombination aus verschiedenen verordneten Anwendungen. Zu den hier vorgesehenen Heilmitteln zählen neben der klassischen Krankengymnastik und Massage auch die Krankengymnastik am Gerät, die Manuelle Therapie sowie diverse therapiebegleitende physiokalische Maßnahmen wie z.B. Wärmetherapie.
Der Schwerpunkt bei D1 liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit muskulärem Dysbalancen und Schmerzen die zusätzlich aus medizinischer Sicht durch Krankengymnastik oder Manueller Therapie beglietet werden sollten.