Rezeptpflichtige Kassenleistungen sind Behandlungen, für die eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, um sie von der Krankenkasse (gesetzlich oder privat) erstattet zu bekommen. Dies bedeutet, dass Patienten zunächst einen Arzt aufsuchen müssen, um eine entsprechende Verordnung zu erhalten. In der Regel erfolgt dies durch den Hausarzt, der je nach Beschwerden und Symptomen die geeigneten Maßnahmen verschreibt. Bei spezifischen Problemen, wie beispielsweise orthopädischen Beschwerden, kann auch ein Facharzt wie ein Orthopäde die Verordnung ausstellen.
Die Verordnung enthält alle notwendigen Informationen über die Art der Behandlung oder Therapien, die benötigt werden, sowie die Dauer der Anwendung. Im Anschluss können die Patienten mit dem Rezept die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen, wobei die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden. Es ist wichtig, dass Patienten sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen informieren, um von den rezeptpflichtigen Kassenleistungen optimal profitieren zu können.