Heilpraktikerin für Physiotherapie

INFORMATIONEN ZUM SEKTORALEN HEILPRAKTIKER FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN

Die Berufsbezeichnung „Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ oder „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erbaubnis zur Führung der Bezichnung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln und selbst die Diagnose zu erstellen.

WELCHE VORTEILE BIETET DER HEILPRAKTIKER FÜR PHYSIOTHERAPUETEN DEM PATIENTEN?

Für Sie als Patient bietet sich nund die Möglichkeit, direkt den Weg zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten Ihres Vertrauens mit dieser Zusatzqualifikation zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren, was den vorherigen Weg zur und die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich macht.

Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) und eine entsprechende Behandlungs zu leisten. Eine individuelle und auf ihre aktuelle Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.

Also ohne Umwege dirket zur Physiotherapie!

Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechendern Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil an: Die Rechnugnen des Heilpraktikers für Physiotherapie können bei den Krankenkassen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden.

SIND SIE NICHT PRIVAT VERSICHERT, MÖCHTEN ABER GERNE DIE VORZÜGE GENIEßEN?

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen montalichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Die kann – je nach Wunsch – auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.